Amtsblatt 4 1997

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES GEMEINDERATES KÜHREN-BURKARTSHAIN

des V/E-Planes Flurstück 122/2 Gemarkung Nitzschka

Der vom Gemeinderat Kühren-Burkartshain in der Sitzung am 21. II. 1996 als Satzung beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan Flurstück 122/2 Gemarkung Nitzschka (Beschluß Nr. 105/96), bestehend aus der Planzeichnung (teil A) und dem Text (Teil B), wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde, des Regierungspräsidiums Leipzig, vom 14.4. 1997, Aktenzeichen 51-2511.4, mit Auflagen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der V/E-Plan tritt am 5. 5. 1997 in Kraft. Jedermann kann den genehmigten V/E-Plan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung, Straße der Einheit 5, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der im § 215, Absatz l und 2, Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. l BauGB). Auch die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz l und 2 sowie Abs. 4 und § 246 a Abs. l Satz l Nr. 9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhaben- und Erschließungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Kühren-Burkortshain, den 4. 5. 1997   Grundig Bürgermeister