ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES GEMEINDERATES KÜHREN-BURKARTSHAIN
des V/E-Planes Flurstück 122/2 Gemarkung Nitzschka
Der vom Gemeinderat Kühren-Burkartshain in der Sitzung am 21.
II. 1996 als Satzung beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan
Flurstück 122/2 Gemarkung Nitzschka (Beschluß Nr. 105/96), bestehend
aus der Planzeichnung (teil A) und dem Text (Teil B), wurde mit Verfügung
der höheren Verwaltungsbehörde, des Regierungspräsidiums
Leipzig, vom 14.4. 1997, Aktenzeichen 51-2511.4, mit Auflagen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der V/E-Plan
tritt am 5. 5. 1997 in Kraft. Jedermann kann den genehmigten V/E-Plan und
die Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung, Straße
der Einheit 5, während der Dienstzeiten einsehen und über den
Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der im § 215, Absatz l und 2, Baugesetzbuch
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung
sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei
ist der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
darzulegen (§ 215 Abs. l BauGB). Auch die Vorschriften des §
44 Abs. 3 Satz l und 2 sowie Abs. 4 und § 246 a Abs. l Satz l Nr.
9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhaben-
und Erschließungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Kühren-Burkortshain, den 4. 5. 1997 Grundig Bürgermeister